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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der EVO SPORTS FUEL GmbH für Mitgliedsverträge des EVO LAND.
1. Vertragsschluss
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge der EVO SPORTS FUEL GmbH mit ihren Mitgliedern des „EVO LAND"s, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1.2 Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
1.3 Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig Vertrag abschließen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die EVO SPORTS FUEL GmbH. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
1.4 MemberCard / Transponder-Chips
Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss bzw. beim ersten Studiobesuch eine MemberCard / einen Transponder-Chip, die/der ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs keinen Anspruch auf Studionutzung.
1.5 Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. Nutzung des Studios
2.1 Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt zu dem Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die EVO SPORTS FUEL GmbH ist berechtigt, das Studio pro Monat bis zu acht Stunden für Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren.
2.2 Gewerbliches Tätigkeitsverbot
Das entgeltliche oder gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit MemberCard / Transponder-Chip
Ohne Mitnahme der MemberCard / des Transponder-Chips ist der Zutritt zum Studio nicht möglich.
2.4 Hausordnung
Die EVO SPORTS FUEL GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen.
2.5 Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1 Umgang mit der MemberCard / dem Transponder-Chip
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard / des Transponder-Chips zu sorgen. Einen Verlust hat das Mitglied unverzüglich zu melden.
3.2 Gebühr bei Verlust
Für die Neuausstellung bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust wird eine Gebühr von 10 € fällig.
3.3 Angabe einer E-Mail-Adresse
Das Mitglied ist verpflichtet, der EVO SPORTS FUEL GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und Änderungen unverzüglich zu melden.
3.4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Die MemberCard / der Transponder-Chip darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.5 Konsumverbote
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren oder mitzubringen.
4. Beiträge
4.1 Fälligkeit der Beiträge
Monatliche Beiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten fällig. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Anmeldegebühr am Tag des Vertragsschlusses fällig.
4.2 Preisanpassungsrecht
Die EVO SPORTS FUEL GmbH ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht. Bei erheblichen Kostensteigerungen (z.B. Energie-, Miet- oder Personalkosten) ist eine Preisanpassung mit einer Frist von 6 Wochen in Textform möglich. Ein Sonderkündigungsrecht des Mitglieds bleibt hiervon unberührt.
4.3 SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält die EVO SPORTS FUEL GmbH sich das Recht vor, Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Befindet sich das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen in Verzug, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
5. Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung
5.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Sofern nichts anderes geregelt ist, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf dieser Laufzeit. Die EVO SPORTS FUEL GmbH behält sich vor, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit fortzuführen, sofern das Mitglied bis zum letzten Tag keine Kündigung erklärt hat. Der dann laufende Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
5.1.2 Flex-Verträge
Verträge ohne feste Mindestlaufzeit können von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils laufenden Trainingsperiode gekündigt werden.
5.2 Stilllegung des Vertrages
Das Mitglied kann seinen Vertrag stilllegen, sofern dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Stilllegung muss mindestens fünf Werktage vor Beginn angekündigt werden, am Monatsersten beginnen und für volle Monate genommen werden.
5.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Erklärung der Kündigung
Jede Kündigung ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären. Alternativ kann die Kündigung über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche oder per E-Mail erfolgen.
6. Haftung der EVO SPORTS FUEL GmbH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die EVO SPORTS FUEL GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Training erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die EVO SPORTS FUEL GmbH ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7.2 Änderungen dieser AGB
Die EVO SPORTS FUEL GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied wird über Änderungen in Kenntnis gesetzt und hat die Möglichkeit, diesen zu widersprechen.
7.3 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
7.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.

